Erfolgreiche Durchführung von Nebelversuchen für einen Zulieferer der Bahnindustrie
Die Nebelversuche wurden gemäß der ARGE-Richtlinie Teil 1 „Branderkennung in Schienenfahrzeugen“ durchgeführt, um die korrekte Positionierung der eingesetzten Rauchmelder in einem Schienenfahrzeug zu validieren.